Name und Kontakt des Verantwortlichen gemäß Artikel 4 Abs. 7 DSGVO
Co-Optic in Alfeld ist eine Zweigniederlassung der Optik Viehoff GmbH & Co. KG, Alte Feuerwache, Bernhard-Ernst-Straße 12, 48155 Münster, E-Mail:
kontakt@viehoff-gruppe.de
Die folgenden Parameter wurden/werden bei der Einrichtung von Google Analytics4 aktiviert bzw. zugestimmt:
1. Datenerhebung durch Google-Signale.
Mit unseren erweiterten Werbefunktionen erhalten Sie weiterführende Informationen zu potenziellen Kunden, die unterschiedliche Geräte verwenden. Wir greifen dabei auf Daten von Google zurück.
Wenn Sie Google-Signale aktivieren, werden in Google Analytics Besucherdaten von Ihrer Website und/oder Ihren Apps erhoben und mit Google-Informationen aus Konten von angemeldeten Nutzern verknüpft. Diese müssen einer solchen Verknüpfung zuvor zugestimmt haben, um personalisierte Werbung zu erhalten. Die Besucherdaten können den Standort des Endnutzers, den Suchverlauf, den YouTube-Verlauf und Daten aus Websites von Google-Partnern enthalten. Sie werden verwendet, um geräteübergreifend zusammengefasste und anonymisierte Statistiken zum Nutzerverhalten zur Verfügung zu stellen. Indem Sie diese Funktionen aktivieren, bestätigen Sie, dass Sie die Richtlinienanforderungen für Google Analytics-Werbefunktionen einhalten, einschließlich der Regeln zu sensiblen Kategorien. Weiterhin bestätigen Sie, dass Sie die Endnutzer über eine solche Verknüpfung von Daten informiert und die erforderlichen Berechtigungen dafür erhalten haben. Nutzer können über Meine Aktivitäten auf diese zugreifen und sie löschen.
2. Detaillierte Standort- und Gerätedatenerfassung
Wenn Sie die detaillierte Erfassung von Standort- und Gerätedaten aktivieren, werden in Google Analytics Metadaten zu Standorten (auf Stadtebene) und Geräten (Gerätedetails) Ihrer Websitebesucher und App-Nutzer erfasst. Damit lassen sich geräte- und standortbasierte Analytics-Funktionen nutzen.
Eine detaillierte Standort- und Gerätedatenerfassung ist in 306 von 306 Regionen zulässig.
Standardmäßig werden für Ihren gesamten Traffic Metadaten auf Regions- und Länderebene erfasst. So können regionale Datenschutzbestimmungen und regionsbezogene Analytics-Einstellungen berücksichtigt werden. Weitere Informationen
3. Erweiterte Einstellungen für das Zulassen von personalisierten Anzeigen
Wenn personalisierte Anzeigen erlaubt sind, können Sie Zielgruppen und Conversions aus Google Analytics in Ihre verknüpften Google Ads-Konten exportieren, um Endnutzer mit relevanter, personalisierter Werbung zu erreichen.
Personalisierte Anzeigen sind in 306 von insgesamt 306 Regionen zulässig.
Sie können Google Analytics auf Property-Ebene konfigurieren, um Daten für folgende Zwecke zu erfassen: für personalisierte Anzeigen, als Ergänzung zur Analyse, in Verbindung mit Funktionen wie Google-Signale oder User ID, für Verknüpfungen mit Google Ads sowie zur Aktivierung der Freigabe von Daten für Google. Wenn Sie personalisierte Anzeigen deaktivieren, werden freigegebene Zielgruppenlisten als inaktiv gekennzeichnet und keine neuen Nutzer mehr über Zielgruppenlisten freigegeben. Außerdem werden exportierte Daten gekennzeichnet, um auszuschließen, dass sie zum Personalisieren von Anzeigen verwendet werden. Dies gilt sowohl für Zielgruppendaten, die über eine Verknüpfungsintegration exportiert werden, als auch für Daten, die über die Freigabeeinstellungen von Google-Produkten und -Diensten weitergegeben werden können. Weitere Informationen
Weitere Informationen dazu, wie Sie künftig die Verwendung von Analytics-Daten zu Ihren Nutzern deaktivieren, die mit unserem SDK oder Google-Tag erfasst wurden, finden Sie unter Google Analytics for Firebase und Google-Tag in Google Analytics.
4. Bestätigung für Nutzerdatenerhebung
Ich bestätige, dass mir die Endnutzer die zum Erheben und Verarbeiten ihrer Daten erforderlichen Berechtigungen/Rechte zur Offenlegung von Informationen erteilt haben. Dazu zählt auch die Verknüpfung solcher Daten mit den Besucherinformationen, die in Google Analytics von meiner Website- und/oder App-Property erfasst werden.
Folgende Vereinbarung wurde getroffen:
Google-Produkte und -Dienste
Mit der Freigabe Ihrer Analytics-Daten tragen Sie zur Verbesserung unserer Produkte und Dienste bei. Wenn Sie diese Option aktivieren, helfen Sie Google, Muster bei Verhaltensweisen und Erwartungen von Nutzern zu erkennen. Anhand dieser Erkenntnisse können wir Tools und Funktionen entwickeln und optimieren, von denen Kunden in allen unseren Produkten profitieren. Dazu zählt z. B. die Weiterentwicklung der Google Ads-Systemtools, mit denen Sie Werbekampagnen erstellen, verwalten und analysieren. Ihre Daten werden von Google nicht für eigene personalisierte Werbung oder zur Anzeigenausrichtung verwendet. Falls Sie diese Option deaktivieren, können trotzdem Daten an andere Google-Produkte gesendet werden, die mit Ihrer Property verknüpft sind. Die Einstellungen lassen sich im Bereich zur Produktverknüpfung der einzelnen Properties prüfen und anpassen.
Zusätzliche Bedingungen für Daten, die für Google freigegeben werden
Mit den Informationen, die Sie für Google freigeben, können wir weiter an der Verbesserung unserer Produkte und Dienste arbeiten. Vielen Dank dafür! Wenn Sie Informationen für Google freigeben, unterstützen Sie uns dabei, aussagekräftige Statistiken zu erstellen sowie betrügerische Daten wie beispielsweise Spam zu erkennen und zu entfernen. Außerdem können wir dadurch Produkte wie erweiterte Berichte zu demografischen Merkmalen und Interessen anbieten.Weitere Informationen zum Freigeben von Daten gemäß Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen für Messdienste
Sie müssen die Bedingungen lesen und akzeptieren, damit Sie diese Einstellung speichern können. Sie gelten für Daten, die Sie für Google im Rahmen der DSGVO freigeben.
Modelle für Beiträge und Geschäftsinformationen erstellen
Wenn Sie anonyme Messdaten zur Verfügung stellen, sind Funktionen wie Vorhersagen, geschätzte Daten und Benchmarking möglich, mit denen Sie umfangreichere Statistiken zum Unternehmen erhalten. Alle Daten werden anonymisiert, d. h. identifizierbare Informationen zu Ihrer Property entfernt und mit anderen anonymen Daten zusammengefasst, bevor sie zum Erstellen dieser Statistiken verwendet werden.
[ ]Technischer Support
Bei technischen Problemen oder zu Servicezwecken gewähren Sie Mitarbeitern des technischen Supports von Google Zugriff auf Ihre Google Analytics-Daten und Ihr Konto.
Account Manager
Wenn Sie Google-Vertriebsmitarbeitern Zugriff auf Ihr Google Analytics-Konto und die zugehörigen Daten geben, können Sie Ihr Google Analytics-Konto optimal nutzen. Sie haben dadurch beispielsweise folgende Vorteile: Unterstützung bei der Optimierung der Konfiguration und Analyse, umfangreichere Statistiken, Optimierungstipps und Empfehlungen für Google Analytics und andere Google-Produkte.
Wenn Sie allen Google-Vertriebsexperten Zugriff auf Ihre Daten und Ihr Konto geben, können Sie individuellere Analysen, Statistiken und Empfehlungen für Google-Produkte erhalten.
Weitere Informationen zum Datenschutz bei Google Analytics.
Datenverarbeitungsbedingungen
In den folgenden Fällen können Sie den Datenverarbeitungsbedingungen für Google Ads zustimmen: Ihr Unternehmen ist in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich ansässig, Sie unterliegen anderweitig dem räumlichen Geltungsbereich der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder Ihr Unternehmen unterliegt dem California Consumer Privacy Act, CCPA (kalifornisches Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Verbrauchern) und Sie haben außerdem zur Nutzung von Google Analytics mit Google einen Direktkundenvertrag abgeschlossen oder den Google Analytics 360-Nutzungsbedingungen zugestimmt. Bestimmte Nutzer des Google Analytics-Dienstes haben den Datenverarbeitungsbedingungen für Google Ads möglicherweise bereits im Rahmen ihrer Vereinbarung für Google Analytics (oder für GA360) zugestimmt. In diesem Fall bleiben die bereits akzeptierten Bedingungen unberührt von der hier gegebenen Zustimmung zu den Datenverarbeitungsbedingungen für Google Ads. Weitere Informationen zu den Datenverarbeitungsbedingungen
Die Datenverarbeitungsbedingungen für dieses Konto wurden am 14. Dezember 2022 akzeptiert.
Die Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen für Messdienste von Google werden am 1. Januar 2023 aktualisiert. Dem „Anhang 1: Zusatzbedingungen für außereuropäische Datenschutzvorschriften“ unten wird die „Ergänzung für Verantwortliche für die Einhaltung der Datenschutzgesetze der US-Bundesstaaten“ hinzugefügt. Weitere Informationen zu dieser Änderung finden Sie unter business.safety.google/usaprivacy/. Die vor dem 1. Januar 2023 gültigen Bedingungen finden Sie hier.
Der Kunde, der Messdienste einsetzt und diesen Bedingungen zustimmt (im Folgenden als Kunde bezeichnet), hat entweder mit Google oder mit einem Drittanbieter-Reseller eine Vereinbarung bezüglich der Bereitstellung der Messdienste getroffen (die Vereinbarung, kann gelegentlich geändert werden), über deren Benutzeroberfläche der Kunde die Datenfreigabeeinstellung aktiviert hat.
Diese Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen für Messdienste (die Bedingungen für Verantwortliche) werden zwischen Google und dem Kunden abgeschlossen. Wenn der Kunde und Google die Vereinbarung eingegangen sind, ergänzen diese Bedingungen für Verantwortliche die Vereinbarung. Ist der Kunde die Vereinbarung hingegen mit einem Drittanbieter-Reseller eingegangen, stellen diese Bedingungen für Verantwortliche eine separate Vereinbarung zwischen Google und dem Kunden dar.
Zur Klarstellung wird festgehalten, dass die Bereitstellung der Messdienste der Vereinbarung unterliegt. Diese Bedingungen für Verantwortliche regeln ausschließlich die Datenschutzbestimmungen für die Datenfreigabeeinstellung. Sie gelten nicht für die Bereitstellung der Messdienste.
Gemäß Paragraf 8.4 (Keine Auswirkungen auf die Bedingungen für Auftragsverarbeiter) gelten diese Bedingungen für Verantwortliche ab dem Datum des Inkrafttretens und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen hinsichtlich des hier festgelegten Gegenstands.
Wenn Sie diese Bedingungen für Verantwortliche stellvertretend für den Kunden akzeptieren, versichern Sie, dass Sie (a) vollumfänglich befugt sind, den Kunden rechtlich an diese Bedingungen zu binden, (b) die Bedingungen gelesen und verstanden haben und (c) ihnen im Namen des Kunden zustimmen. Falls Sie nicht dazu befugt sind, für den Kunden rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, akzeptieren Sie diese Bedingungen für Verantwortliche bitte nicht.
Bitte stimmen Sie diesen Bedingungen für Verantwortliche nicht zu, wenn Sie ein Reseller sind. Diese Bedingungen für Verantwortliche regeln die Rechte und Verpflichtungen, die für die Nutzer der Messdienste und Google gelten.
Diese Bedingungen für Verantwortliche spiegeln die Vereinbarung der Parteien zur Verarbeitung personenbezogener Daten eines Verantwortlichen gemäß der Datenfreigabeeinstellung wider.
In diesen Bedingungen für Verantwortliche gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
„Zusatzbedingungen für außereuropäische Datenschutzvorschriften“ sind die in Anhang 1 genannten ergänzenden Bestimmungen. Sie stellen die Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien über die Bedingungen dar, die für die Verarbeitung gewisser Daten in Zusammenhang mit bestimmten außereuropäischen Datenschutzvorschriften gelten.
„Land mit angemessenem Schutz“ steht für Folgendes:
„Zweigunternehmen“ bezeichnet jedes Rechtssubjekt, das eine Vertragspartei direkt oder indirekt kontrolliert, von einer der Vertragsparteien kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit einer der Vertragsparteien steht.
„Alternative Übertragungslösung“ bezeichnet eine andere Lösung als die Standardvertragsklauseln für Verantwortliche, die die rechtmäßige Übertragung personenbezogener Daten in ein Drittland gemäß europäischen Datenschutzvorschriften ermöglicht, z. B. ein Datenschutzsystem, das anerkanntermaßen dafür sorgt, dass teilnehmende lokale Rechtssubjekte einen angemessenen Schutz gewährleisten.
„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet diese Bedingungen für Verantwortliche.
„Betroffene Person“ bezeichnet eine betroffene Person, auf die sich personenbezogene Daten eines Verantwortlichen beziehen.
„Personenbezogene Daten eines Verantwortlichen“ bezeichnet personenbezogene Daten, die durch eine der Vertragsparteien gemäß der Datenfreigabeeinstellung verarbeitet werden.
„Standardvertragsklauseln für Verantwortliche“ bezeichnet die Bedingungen unter business.safety.google/adscontrollerterms/sccs/c2c.
„Datenfreigabeeinstellung“ bezeichnet die Einstellung, die der Kunde über die Benutzeroberfläche der Messdienste aktiviert hat und die es Google und dessen Zweigunternehmen ermöglicht, personenbezogene Daten zur Verbesserung der Produkte und Dienstleistungen von Google bzw. des jeweiligen Unternehmens einzusetzen.
„EWR“ bezeichnet den Europäischen Wirtschaftsraum.
„Endverantwortlicher“ bezeichnet bei jeder Vertragspartei die Person, die letztendlich für die personenbezogenen Daten eines Verantwortlichen verantwortlich ist.
„EU-DSGVO“ bezeichnet die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.
„Personenbezogene Daten eines europäischen Verantwortlichen“ bezeichnet die personenbezogenen Daten eines Verantwortlichen, wenn die betroffene Person im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz ansässig ist.
„Europäische Datenschutzvorschriften“ bezeichnet, je nach Anwendungsfall, (a) die DSGVO und/oder (b) das schweizerische Datenschutzgesetz.
„Europäisches Recht“ bedeutet, soweit anwendbar: (a) das Recht der EU oder der EU-Mitgliedstaaten (wenn die EU-DSGVO für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten eines Verantwortlichen gilt); und/oder (b) das Recht des Vereinigten Königreichs oder eines Teils des Vereinigten Königreichs (wenn die DSGVO des Vereinigten Königreichs für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten eines Verantwortlichen gilt).
„DSGVO“ bezeichnet, je nach Anwendungsfall, (a) die EU-DSGVO und/oder (b) die DSGVO (Vereinigtes Königreich).
„Google“ steht für Folgendes:
„Google-Endverantwortliche“ bezeichnet die Personen, die letztendlich für die personenbezogenen Daten verantwortlich sind, die von Google verarbeitet werden.
„Unternehmen der Google-Gruppe“ steht für Google LLC, Google Ireland Limited oder andere Zweigunternehmen von Google LLC.
„Messdienste“ steht für Google Analytics, Google Analytics 360, Google Analytics for Firebase, Google Optimize oder Google Optimize 360, je nach Anwendungsfall gemäß der Datenfreigabeeinstellung, für die die Vertragsparteien die vorliegenden Bedingungen für Verantwortliche vereinbart haben.
„Außereuropäische Datenschutzvorschriften“ sind Gesetze zum Schutz von Daten oder der Privatsphäre, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs gelten.
„Zulässige europäische Übertragungen“ bezeichnet die Verarbeitung personenbezogener Daten eines Verantwortlichen in einem Land mit angemessenem Schutz oder die Übertragung dieser Daten in ein solches Land.
„Richtlinien“ bezeichnet die Richtlinie zur Einwilligung der Endnutzer in der EU (siehe www.google.com/intl/de/about/company/user-consent-policy/).
„Bedingungen für Auftragsverarbeiter“ steht für Folgendes:
„Eingeschränkte europäische Übertragungen“ bezeichnet Übertragungen personenbezogener Daten eines Verantwortlichen, die (a) den europäischen Datenschutzvorschriften unterliegen und (b) keine zulässigen Übertragungen sind.
„Schweizerisches Datenschutzgesetz“ bezeichnet das Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 der Schweiz.
„Datum des Inkrafttretens“ bedeutet entweder:
„Personenbezogene Daten eines Verantwortlichen aus dem Vereinigten Königreich“ bezeichnet die personenbezogenen Daten eines Verantwortlichen, wenn die betroffene Person im Vereinigten Königreich ansässig ist.
„DSGVO (Vereinigtes Königreich)“ bezeichnet die an die Gesetzgebung des Vereinigten Königreichs angepasste und darin integrierte EU-DSGVO unter Berücksichtigung des UK European Union (Withdrawal) Act 2018 sowie anwendbare sekundäre Vorschriften dieses Gesetzes.
Die Begriffe „Verantwortlicher“, „betroffene Person“, „personenbezogene Daten“, „Verarbeitung“ und „Auftragsverarbeiter“ haben in den vorliegenden Bedingungen für Verantwortliche die in der DSGVO festgelegte Bedeutung. Die Begriffe „Datenimporteur“ und „Datenexporteur“ haben die in den Standardvertragsklauseln für Verantwortliche festgelegte Bedeutung.
Wenn in diesen Bedingungen für Verantwortliche Beispiele angeführt werden, dienen sie nur der Veranschaulichung und sind nicht als ausschließliche Beispiele für ein bestimmtes Konzept gedacht.
Verweise auf Gesetze oder gesetzliche Regelungen beziehen sich jeweils auf deren zum jeweiligen Zeitpunkt gültige (gelegentlich geänderte oder überarbeitete) Fassung.
Soweit eine übersetzte Fassung dieser Vereinbarung nicht mit der englischen Fassung übereinstimmt, hat die englische Fassung Vorrang.
Verweise in den Standardvertragsklauseln für Verantwortliche auf die Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen für Google Ads-Produkte sind als Verweise auf die Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen für Messdienste von Google zu verstehen.
Die vorliegenden Bedingungen für Verantwortliche gelten nur, soweit die europäischen Datenschutzvorschriften auf die Verarbeitung personenbezogener Daten eines Verantwortlichen Anwendung finden.
Diese Bedingungen für Verantwortliche gelten nur für die Datenfreigabeeinstellung, für die die Vertragsparteien diese Bedingungen vereinbart haben (z. B. die Datenfreigabeeinstellung, für die der Nutzer mit einem Klick diese Bedingungen für Verantwortliche akzeptiert hat).
Die vorliegenden Bedingungen für Verantwortliche gelten ab dem Datum des Inkrafttretens und finden Anwendung, während personenbezogene Daten eines Verantwortlichen von Google oder vom Kunden verarbeitet werden. Danach erlöschen diese Bedingungen für Verantwortliche automatisch.
Gemäß Paragraf 4.4 (Endverantwortliche) gilt: Jeder Endverantwortliche…
Paragraf 4.1 (Unabhängige Verantwortliche) hat keine Auswirkungen auf die Rechte der jeweiligen Vertragspartei, die personenbezogenen Daten eines Verantwortlichen gemäß der Vereinbarung zu nutzen oder anderweitig zu verarbeiten.
Der Kunde befolgt die Richtlinien für die personenbezogenen Daten eines Verantwortlichen, die gemäß Datenfreigabeeinstellung geteilt werden, und trägt zu jeder Zeit die Beweislast dafür, dass er die Richtlinien einhält.
Ohne dadurch die Verpflichtungen der einzelnen Vertragsparteien dieser Bedingungen für Verantwortliche zu schmälern, erkennt jede der Vertragsparteien an, dass (a) die Zweigunternehmen und Kunden der jeweils anderen Vertragspartei Endverantwortliche sein können und (b) die andere Vertragspartei im Namen ihrer Endverantwortlichen als Auftragsverarbeiter auftreten kann. Google-Endverantwortliche sind (i) bei personenbezogenen Daten eines europäischen Verantwortlichen, die von Google verarbeitet werden, Google Ireland Limited bzw. (ii) bei personenbezogenen Daten eines Verantwortlichen aus dem Vereinigten Königreich, die von Google verarbeitet werden, Google LLC. Jede Vertragspartei sorgt dafür, dass sich ihre Endverantwortlichen an die Bedingungen für Verantwortliche – einschließlich der Standardvertragsklauseln für Verantwortliche (falls zutreffend) – halten.
Gemäß Paragraf 5.3 (Übertragung personenbezogener Daten eines Verantwortlichen aus dem Vereinigten Königreich an Google) können alle Vertragsparteien eingeschränkte europäische Übertragungen durchführen, sofern sie die Bestimmungen für eingeschränkte europäische Übertragungen in den europäischen Datenschutzvorschriften einhalten.
Sofern der Kunde personenbezogene Daten eines Verantwortlichen aus dem Vereinigten Königreich an Google überträgt, wird vorausgesetzt, dass der Kunde als Datenexporteur die Standardvertragsklauseln für Verantwortliche im Vereinigten Königreich mit Google LLC (dem Google-Endverantwortlichen) als Datenimporteur akzeptiert und die Übertragungen diesen Standardvertragsklauseln unterliegen. Grund hierfür ist, dass Google LLC in den Vereinigten Staaten ansässig ist und derartige Übertragungen somit eingeschränkte europäische Übertragungen sind. Zur Klarstellung: Überträgt der Kunde personenbezogene Daten eines europäischen Verantwortlichen an Google, ist kein Übertragungsmechanismus gemäß Kapitel V der EU-DSGVO erforderlich, weil Google Ireland Limited (der Google-Endverantwortliche) in Irland ansässig ist und es sich dadurch um zulässige europäische Übertragungen handelt.
Der Datenimporteur ist dafür verantwortlich, Anfragen von betroffenen Personen und der Aufsichtsbehörde zu beantworten, und befugt, die zugehörigen personenbezogenen Daten eines Verantwortlichen zu verarbeiten.
Dabei gilt:
(a) Google LLC agiert als Datenimporteur und der Kunde als Datenexporteur gemäß den Standardvertragsklauseln für Verantwortliche; und
(b) Der Kunde kündigt die Vereinbarung gemäß Klausel 16(c) der Standardvertragsklauseln für Verantwortliche.
In diesem Fall weist der Kunde im Sinne des Paragrafen 16(d) der Standardvertragsklauseln für Verantwortliche Google an, personenbezogene Daten von Verantwortlichen zu löschen. Wenn das europäische Recht keine Speicherung vorschreibt, wird Google die Löschung so schnell wie möglich und im angemessenen Umfang ermöglichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Google ein unabhängiger Verantwortlicher für diese Daten ist und was die Art und Funktion der Dienstleistungen des Verantwortlichen sind.
Wenn Google:
Wenn die Standardvertragsklauseln für Verantwortliche gemäß Paragraf 5 (Datenübertragungen) Anwendung finden, gilt:
(a) Ist Google eine Vertragspartei der Vereinbarung, unterliegt die Gesamthaftung von (i) Google und Google LLC gegenüber dem Kunden sowie (ii) dem Kunden gegenüber Google, Google LLC und Google Ireland Limited im Rahmen oder in Verbindung mit der Vereinbarung und den Standardvertragsklauseln für Verantwortliche Paragraf 6.1 (a) (Haftungsobergrenze). Klausel 12 der Standardvertragsklauseln für Verantwortliche hat keinen Einfluss auf den vorstehenden Satz.
(b) Ist Google keine Vertragspartei der Vereinbarung, unterliegt die Gesamthaftung von (i) Google und Google LLC gegenüber dem Kunden sowie (ii) dem Kunden gegenüber Google, Google LLC und Google Ireland Limited im Rahmen oder in Verbindung mit den vorliegenden Bedingungen für Verantwortliche und den Standardvertragsklauseln für Verantwortliche Paragraf 6.1 (b) (Haftungsobergrenze). Klausel 12 der Standardvertragsklauseln für Verantwortliche hat keinen Einfluss auf den vorstehenden Satz.
Ist Google LLC keine Vertragspartei der Vereinbarung, aber eine Vertragspartei der Standardvertragsklauseln für Verantwortliche, gilt Google LLC im Rahmen der Paragrafen 4.4 (Endverantwortliche), 5.3 (Übertragung personenbezogener Daten eines Verantwortlichen an Google) bis 5.6 (Löschung von Daten bei Kündigung) und 6.1 (Haftungsobergrenze) bis 6.2 (Haftung bei Anwendbarkeit der Standardvertragsklauseln für Verantwortliche) als begünstigter Dritter. Sollte Paragraf 7 einer anderen Klausel in der Vereinbarung widersprechen oder damit in Konflikt stehen, findet Paragraf 7 Anwendung.
Im Falle von Konflikten oder Widersprüchen zwischen den Standardvertragsklauseln für Verantwortliche, den Zusatzbedingungen für außereuropäische Datenschutzvorschriften und den übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen für Verantwortliche und/oder den übrigen Bestimmungen der Vereinbarung gemäß Paragraf 4.2 (Beschränkungen der Verarbeitung) und 8.4 (Keine Auswirkungen auf die Bedingungen für Auftragsverarbeiter) gilt folgende Rangfolge für die Anwendbarkeit: (a) Standardvertragsklauseln für Verantwortliche, (b) Zusatzbedingungen für außereuropäische Datenschutzvorschriften, (c) übrige Bestimmungen dieser Bedingungen für Verantwortliche und (d) übrige Bestimmungen der Vereinbarung (jeweils sofern zutreffend). Mit Ausnahme von Änderungsvereinbarungen an diesen Bedingungen für Verantwortliche bleibt die Vereinbarung zwischen Google und dem Kunden bindend.
Die Paragrafen 5.4 (Kontaktaufnahme mit Google) bis 5.6 (Löschung von Daten bei Kündigung) und Paragraf 6.2 (Haftung bei Anwendbarkeit der Standardvertragsklauseln für Verantwortliche) sind zusätzliche Wirtschaftsklauseln in Bezug auf die Standardvertragsklauseln für Verantwortliche, die gemäß Klausel 2(a) (Auswirkungen und Unveränderlichkeit der Klauseln) der Standardvertragsklauseln für Verantwortliche zulässig sind.
Keine Bestimmung der Vereinbarung (einschließlich dieser Bedingungen für Verantwortliche) ändert die Standardvertragsklauseln für Verantwortliche oder widerspricht ihnen. Außerdem werden durch diese Bestimmungen nicht die grundlegenden Rechte oder Freiheiten betroffener Personen gemäß den europäischen Datenschutzvorschriften beeinträchtigt.
Diese Bedingungen für Verantwortliche ersetzen die Bedingungen für Auftragsverarbeiter nicht und haben auch keine Auswirkungen darauf. Zur Klarstellung: Wenn der Kunde eine Vertragspartei der Bedingungen für Auftragsverarbeiter in Verbindung mit den Messdiensten ist, gelten die Bedingungen für Auftragsverarbeiter weiterhin für diese Dienste, unbeschadet dessen, dass die vorliegenden Bedingungen für Verantwortliche für personenbezogene Daten eines Verantwortlichen gelten, die gemäß der Datenfreigabeeinstellung verarbeitet werden.
Ab dem 21. September 2022 oder ab dem Datum des Inkrafttretens der Vereinbarung (je nachdem, was später eintritt) gelten die ergänzenden Bestimmungen der Standardvertragsklauseln für Verantwortliche im Vereinigten Königreich für die Übertragung gemäß DSGVO des Vereinigten Königreichs. Sie ersetzen alle Standardvertragsklauseln, die im Rahmen der DSGVO (Vereinigtes Königreich) und des Datenschutzgesetzes 2018 genehmigt waren und zuvor zwischen dem Kunden und Google vereinbart wurden („Alte Standardvertragsklauseln für das Vereinigte Königreich“). Paragraf 8.5 (Alte Standardvertragsklauseln für das Vereinigte Königreich) verletzt weder die Rechte einer Partei noch die Rechte einer betroffenen Person, die gemäß den alten Standardvertragsklauseln für das Vereinigte Königreich entstanden sind.
Google kann diese Bedingungen für Verantwortliche ändern, wenn eine solche Änderung…
Wenn Google beabsichtigt, diese Bedingungen für Verantwortliche gemäß Paragraf 9.1 (a) zu ändern, und dies nach billigem Ermessen von Google wesentliche Nachteile für den Kunden hat, unternimmt Google wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um den Kunden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden der Änderung zu informieren (oder innerhalb einer kürzeren Frist, falls dies nach anwendbarem Recht, anwendbaren Vorschriften, aufgrund einer Gerichtsentscheidung oder Vorgabe einer staatlichen Regulierungs- oder Aufsichtsbehörde erforderlich ist). Wenn der Kunde mit einer solchen Änderung nicht einverstanden ist, kann er die Datenfreigabeeinstellung deaktivieren.
Der vorliegende Paragraf 10 (Zusätzliche Bestimmungen) ist nur wirksam, wenn Google keine Vertragspartei der Vereinbarung ist.
Alle Vertragsparteien erfüllen ihre Verpflichtungen im Rahmen dieser Bedingungen für Verantwortliche mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt.
Keine der Vertragsparteien wird die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei ohne vorherige schriftliche Einwilligung der anderen Partei nutzen oder offenlegen, es sei denn, dies geschieht zur Ausübung von Rechten oder zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesen Bedingungen für Verantwortliche oder wenn dies aufgrund von Gesetzen, einer sonstigen Vorschrift oder einer gerichtlichen Verfügung erforderlich ist. Die so zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtete Vertragspartei setzt die jeweils andere Vertragspartei hierüber so früh wie möglich vor der Offenlegung dieser Informationen in Kenntnis.
Soweit gesetzlich zulässig und sofern in diesen Bedingungen für Verantwortliche nicht ausdrücklich anders angegeben, übernimmt Google keine sonstige Gewährleistung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig. Dies gilt ohne Begrenzung für Gewährleistungen hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung von Rechten Dritter.
Keine Partei ist haftbar für die Nichterfüllung oder für Verzögerungen bei der Erfüllung einer Verpflichtung, wenn diese Nichterfüllung oder Verzögerung durch Umstände verursacht wird, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.
Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen für Verantwortliche ganz oder teilweise unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
(a) Mit Ausnahme des unten in Absatz (b) Genannten unterliegen die Bedingungen für Verantwortliche dem Recht des US-Bundesstaats Kalifornien und sind in Übereinstimmung damit auszulegen; kollisionsrechtliche Prinzipien finden keine Anwendung. Sollten ausländische Gesetze, Verordnungen und Vorgaben nicht mit denen des US-Bundesstaats Kalifornien vereinbar sein, gelten die kalifornischen Gesetze, Verordnungen und Vorgaben. Die Vertragsparteien erkennen die ausschließliche und persönliche Zuständigkeit der Gerichte von Santa Clara County, Kalifornien (Vereinigte Staaten), an. Für die vorliegenden Bedingungen für Verantwortliche gelten nicht die Bestimmungen des UN-Kaufrechts vom 11. April 1980 (CISG) sowie des Uniform Computer Information Transactions Act.
(b) Wenn der Kunde die Vereinbarung mit einem Drittanbieter-Reseller eingegangen und dieser Drittanbieter-Reseller in Europa, im Nahen Osten oder in Afrika ansässig ist, unterliegen die Bedingungen für Verantwortliche dem englischen Recht. Alle Vertragsparteien unterwerfen sich im Falle von vertraglichen und außervertraglichen Anfechtungen, die sich aufgrund von oder in Verbindung mit den Bedingungen für Verantwortliche ergeben, der ausschließlichen Rechtsprechung der englischen Gerichte.
(c) Falls die Standardvertragsklauseln für Verantwortliche Anwendung finden und sich das geltende Recht somit von dem oben in Absatz (a) und (b) Genannten unterscheidet, gilt hinsichtlich der Standardvertragsklauseln für Verantwortliche ausschließlich das darin genannte geltende Recht.
(d) Für die vorliegenden Bedingungen für Verantwortliche gelten nicht die Bestimmungen des UN-Kaufrechts vom 11. April 1980 (CISG) sowie des Uniform Computer Information Transactions Act.
Alle Kündigungen oder Meldungen von Verletzungen der Vereinbarung müssen auf Englisch und schriftlich an die Rechtsabteilung der anderen Partei gerichtet werden. Die Adresse für Mitteilungen an die Rechtsabteilung von Google lautet legal-notices@google.com. Mitteilungen gelten als eingegangen, sofern bzw. sobald sie mit einer schriftlichen oder automatischen Eingangsbestätigung oder mit einem elektronischen Protokoll bestätigt werden (je nach zutreffendem Fall).
Keine Partei wird so behandelt, als habe sie auf irgendwelche Rechte verzichtet, wenn sie ein Recht im Rahmen dieser Bedingungen für Verantwortliche nicht oder verzögert ausübt. Keine Partei kann einen Teil dieser Bedingungen für Verantwortliche ohne die schriftliche Einwilligung der anderen Partei übertragen, außer an ein Zweigunternehmen, wobei: (a) der Rechtsnachfolger diesen Bedingungen für Verantwortliche schriftlich zugestimmt haben muss, (b) die übertragende Partei für die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen für Verantwortliche haftbar bleibt, wenn der Übertragungsempfänger sie nicht erfüllt, (c) die übertragende Partei (sofern es sich um einen Kunden handelt) dem Übertragungsempfänger ein oder mehrere Konten für die Messdienste überlassen haben muss und (d) die übertragende Partei die andere Partei von der Übertragung in Kenntnis gesetzt haben muss. Jeder andere Versuch einer Übertragung ist ungültig.
Die Parteien sind selbständige Unternehmer. Durch diese Vereinbarung entsteht kein Agenturverhältnis, keine Partnerschaft und kein Joint Venture zwischen den Parteien. Diese Bedingungen für Verantwortliche gewähren Dritten keine Vorteile, es sei denn, dies wird ausdrücklich erwähnt.
Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, enthalten diese Bedingungen für Verantwortliche sämtliche Bestimmungen, auf die sich die Vertragsparteien geeinigt haben. In Verbindung mit diesen Bedingungen für Verantwortliche berufen sich die Vertragsparteien auf keinerlei Aussagen, Zusicherungen oder Gewährleistungen (unabhängig davon, ob diese fahrlässiger oder argloser Natur sind), die nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen aufgeführt sind.
Die folgenden Zusatzbedingungen für außereuropäische Datenschutzvorschriften ergänzen die vorliegenden Bedingungen für Verantwortliche:
Die Verwendung von Social Media-Plugins erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an einer möglichst umfangreichen Sichtbarkeit in den Sozialen Medien
Auf dieser Website sind sogenannte Social Plugins des Dienstes Instagram eingebunden. Diese Funktionen werden angeboten durch die Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Ireland.
Die Plugins sind mit einem Instagram-Logo wie z.B. mit einer „Instagram-Kamera“ gekennzeichnet. Wenn Sie eine Seite unseres Webauftritts aufrufen, die solch ein Plugin enthält, stellt Ihr Browser eine direkte Verbindung zu den Servern von Instagram her. Der Inhalt des Plugins wird von Instagram direkt an Ihren Browser übermittelt und in die Seite eingebunden. Durch diese Einbindung erhält Instagram die Information, dass Ihr Browser die entsprechende Seite unseres Webauftritts aufgerufen hat, auch wenn Sie kein Instagram-Profil besitzen oder gerade nicht bei Instagram eingeloggt sind. Diese Information (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird von Ihrem Browser direkt an einen Server von Instagram in die USA übermittelt und dort gespeichert. Sind Sie bei Instagram eingeloggt, kann Instagram den Besuch unserer Website unmittelbar Ihrem Instagram-Account zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, etwa, indem Sie den „Instagram“- Button betätigen, wird diese Information ebenfalls direkt an einen Server von Instagram übermittelt und dort gespeichert.
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Wir verwenden Social Plugins von facebook.com, betrieben durch Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Ireland. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem "Like-Button" ("Gefällt mir") auf unserer Seite. Wenn Sie unsere Seite besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Weiterhin macht Facebook Ihre Vorlieben für Ihre Facebook-Freunde öffentlich. Sind Sie bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Aufruf unserer Seite Ihrem Facebook-Konto direkt zuordnen. Auch wenn Sie nicht eingeloggt sind oder gar kein Facebook-Konto besitzen, übermittelt Ihr Browser Informationen (z.B. welche Website Sie aufgerufen haben, Ihre IP-Adresse), die von Facebook gespeichert werden. Wenn Sie nicht möchten, dass Facebook die über unsere Website über Sie gesammelten Daten Ihrem Facebook-Konto zuordnet, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unserer Websites bei Facebook ausloggen. Sie können das Laden der Facebook Plugins auch mit Add-Ons für Ihren Browser komplett verhindern, z.B. mit dem “Facebook Blocker” (Facebook).
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Facebook unter http://de-de.facebook.com/policy.php
Wir haben mit Facebook eine Vereinbarung über gemeinsame Verarbeitung (Controller Addendum) geschlossen. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, für welche Datenverarbeitungsvorgänge wir bzw. Facebook verantwortlich ist, wenn Sie unsere Facebook-Page besuchen.
Weitere Informationen des Drittanbieters zum Datenschutz können Sie der nachfolgenden Webseite von Facebook entnehmen: https://www.facebook.com/about/privacy. Informationen zu Facebook-Pixel können Sie der nachfolgenden Webseite von Facebook entnehmen: https://www.facebook.com/business/help/651294705016616.
Wir bedienen uns externer Dienstleister (Auftragsverarbeiter) für den Betrieb der Webseite (Webhosting). Mit dem Dienstleister wurde eine separate Auftragsdatenverarbeitung geschlossen, um den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
Wir arbeiten mit folgenden Dienstleistern zusammen:
Agentur S11[ess:onze].design
Webdesign & Internetsystemlösungen
Keuser & Schnorr GbR
Niehler Straße 43
50733 Köln (Nippes)
Telefon: 0221 - 130 88 25
Telefax: 0221 - 130 87 92
Internet: www.s11.de
E-Mail: info@s11.de
Datenschutzbeauftragte Co-Optic in Alfeld:
Manuel Emmerich
Einkaufsgruppe Viehoff
Optik Viehoff GmbH & Co. KG
Alte Feuerwache
Bernhard-Ernst-Straße 12
48155 Münster
E-Mail: datenschutz@optik-in-alfeld.de
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